AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bikeschule Bodem GmbH

bekannt unter „Pia Isabella MTB – Coaching, Ridefirst Mountainbikeschule und ebike-schule.de“, Bleichweg 14 in 34379 Calden für Dienstleistungen (Kurse, Reisen u. Touren) gegenüber ihren Teilnehmern

Stand: Juni 2024

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von „Bikeschule Bodem GmbH“ (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) erbrachten Dienstleistungen gegenüber ihren Teilnehmern. Mit Abschluss der Buchung auf der Internetseite des Veranstalters erklärt sich der Teilnehmer mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

2. Vertragschluss

2.1 Der Veranstalter bietet Mountainbike-Fahrtechnikkurse/Touren/Reisen (im Folgenden gemeinsam „Leistungen“ genannt) mit eigenen Fahrrädern an, um die Teilnehmer im richtigen Umgang mit dem Mountainbike zu schulen und ihnen Fahrsicherheit zu vermitteln.

2.2 Der Veranstalter erbringt seine Leistung aufgrund eines gesonderten Auftrags durch den Teilnehmer. Leistungsumfang und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.

2.3. Angebote auf der Internetseite des Veranstalters stellen lediglich eine rechtlich nicht verpflichtende Handlung zum Abschluss eines Vertrags dar und sind nicht bindend. Indem der Teilnehmer über die Internetseite des Veranstalters eine Leistung bucht, gibt er ein verbindliches Angebot ab, welches vom Veranstalter durch eine entsprechende Buchungsbestätigung angenommen werden kann. Erst durch diese schriftliche Bestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Sollte die vom Teilnehmer ausgewählte Leistung nicht mehr verfügbar sein, kann der Veranstalter dem Teilnehmer durch Zusenden einer abweichenden Buchungsbestätigung ein neues Angebot unterbreiten, welches vom Teilnehmer innerhalb einer Frist von 7 Tagen angenommen werden kann.

2.4. Die Buchung eines Minderjährigen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Die Einwilligung muss bei Abschluss der Buchung in schriftlicher Form vorgelegt werden. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich. Sollten Teilnehmer oder Erziehungsberichtige Minderjährige zu den Angeboten von Bikeschule Bodem GmbH anmelden, haben sie dies dem Veranstalter mitzuteilen.

3. Abrechnung

3.1 Rechnungen über Kursgebühren sind innerhalb von einer Woche ab Zugang an das in der Bestätigung angegebene Bank- oder Paypal-Konto zu zahlen, ohne dass es einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf.

3.2 Rechnungen über Reisegebühren sind innerhalb von 2 Wochen ab Zugang an das in der Bestätigung angegebene Bank- oder Paypal-Konto zu zahlen, ohne dass es einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf.

4. Durchführung der Leistungen

4.1 Die Angebotsdetails sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Internetseite zu entnehmen.
4.2 Der Veranstalter behält sich Änderungen im jeweiligen Veranstaltungsablauf aufgrund von unerwarteten Ereignissen (z.B. schlechten Witterungsbedingungen) vor.

4.3 Der Teilnehmer hat während der Durchführung der Kurse/Tour/Reise den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Hilfspersonen Folge zu leisten.

5. Stornierungen

5.1 Kurse
5.1.1 Bei Kursen und handelt es sich um gebuchte Events mit festem Datum & Uhrzeit. Bikeschule Bodem GmbH bietet dem Teilnehmer aus Kulanzgründen eine kostenpflichtige Stornierung an. Die Kosten einer Stornierung gliedern sich wie folgt:

Bis 30 Tage vor dem Event erfolgt eine Erstattung der Gebühren in Form eines Gutscheines.
Ab 14 Tage vor dem Event erfolgt eine Erstattung von 75% der Gebühren in Form eines Gutscheines.
Ab 7 Tage vor dem Event erfolgt eine Erstattung von 50% der Gebühren in Form eines Gutscheines.
Ab 36 Std. vor Kursbeginn sind die Gebühren zu 100% zu entrichten.

Die Frist der Stornierung orientiert sich am Zugangszeitpunkt der Abmeldungsmitteilung beim Veranstalter. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Sollte die gebuchte Leistung ohne vorherige Stornierung oder sonstige Benachrichtigung des Veranstalters gleichwohl nicht in Anspruch genommen werden, fallen die Gebühren in vollem Umfang an.

5.1.2 Abweichend von Ziff. 5.1.1 fallen die Kursgebühren dann nicht an, wenn der Teilnehmer rechtzeitig (bis 48 Stunden vor Eventbeginn) vor dem jeweiligen Kurs eine Ersatzperson findet.

5.2 Reisen / Camps und Ausbildungen
5.2.1 Bei Buchung einer Reise, einem Camp oder einer Ausbildung über 300€ Anmeldegebühr sind je nach Ausschreibung zwischen 10-25% des Preises direkt bei Abschluss der Buchung als Anzahlung fällig.
5.2.2 Der Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Beginn des Events fällig.
5.2.3 Reisen / Camps und Ausbildungen können wie folgt kostenpflichtig storniert werden:
bis 60 Tage vor Beginn sind 5 % des Reisepreises zu zahlen
bis 30 Tage vor Beginn sind 50% des Preises zu zahlen
weniger als 30 Tage vor Beginn sind 75% des Preises zu zahlen. Sollte das Event trotz verbindlicher Buchung nicht angetreten werden ist der Preis in vollem Umfang zu zahlen.

5.3 Gutscheine
Wertgutscheine können weder teilweise noch in vollem Umfang ausgezahlt werden und sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Für Eventgutscheine mit festem Datum gelten die Stornierungsbedingungen aus 5.1.1 Gutscheine sind ab Kaufdatum 3 Jahre gültig.

5.4 Umbuchungen
Die Umbuchung eines Termins für Kurse ist bis 4 Wochen vor dem Event kostenfrei möglich. Für Umbuchungen zu späteren Zeitpunkten gelten die Stornierungsbedingungen aus 5.1.1. Für die Umbuchung ist ein neuer, konkret ausgewählter Termin per Mail mitzuteilen.

6. Mindestteilnehmerzahl

Für Kurse gibt es eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen. Für Reisen ist die Mindestteilnehmerzahl einzelfallspezifisch in der Ausschreibung einzusehen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich der Veranstalter vor die Kursdauer entsprechend zu reduzieren, die Veranstaltung abzusagen oder einen neuen Termin zu veranschlagen.

7. Persönliche Voraussetzungen

Mountainbiken im Gelände abseits von Straßen stellt eine Risikosportart dar. Der Teilnehmer erklärt, dass er in der körperlichen Konstitution ist, den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gesundheitlich gewachsen zu sein und insbesondere nicht unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen, Alkohol oder ähnlichen das Bewusstsein und die Wahrnehmung beeinträchtigenden Substanzen steht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sollte er die Anforderungen in Ziff. 7 nicht erfüllen.

8. Ausrüstung

Der Teilnehmer hat sein eigenes Fahrrad mitzubringen. Der Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sich sein Fahrrad in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Der Teilnehmer hat wetterfeste Kleidung und geeignete Schutzausrüstung, insbesondere einen Schutzhelm, zu tragen. Ohne Schutzhelm wird jeder Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühren besteht nicht.

9. Weisungen

Der Teilnehmer hat den Weisungen des Veranstalters und seiner Hilfspersonen Folge zu leisten. Er hat sich entsprechend seiner fahrerischen Fähigkeiten so zu verhalten, dass weder er selbst noch Dritte gefährdet oder verletzt werden. Bei Minderjährigen obliegt die Aufsichtspflicht dem Erziehungsberechtigten.

Jeder Teilnehmer ist für sein Verhalten selbst verantwortlich. Dem Veranstalter oder seinen Hilfspersonen obliegt keine Aufsichtspflicht über die Teilnehmer. Sollte sich der Teilnehmer in erheblichem Maße den Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen widersetzen, kann der Veranstalter diesen von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Erstattungsanspruch bereits gezahlter Teilnahmegebühren oder sonstiger etwaiger Mehrkosten besteht in diesem Fall nicht.

10. Haftungsausschluss

10.1 Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie von ihm schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.2 Unbeschadet Ziffer 10.1 haftet der Veranstalter sowie dessen Hilfspersonen nicht für von ihm aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachten Schäden, es sei denn, er hat dabei eine wesentliche Vertragspflicht, das heißt, eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, verletzt. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Veranstalter nach den bei Vertragsabschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.

11. Sonderkündigungsrecht

Sollte die Veranstaltung aufgrund extremer Witterungsbedingungen nicht durchführbar sein, hat der Veranstalter das Recht die Veranstaltung außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall sind bereits gezahlte Kursgebühren in Form eines Wertgutscheins zu erstatten. Sonstige Aufwendungen werden nicht erstattet.

12. Rechte

Im Rahmen der Veranstaltung können Fotos/Videos der Teilnehmer gemacht werden. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung von seiner Person gemachten Foto- und/oder Videoaufnahmen auf der Webseite www.pia-isabella.de sowie auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters für Marketing- und Werbezwecke zeitlich und räumlich unbeschränkt genutzt werden dürfen.

13. Sonstiges

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt vielmehr eine Bestimmung, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.